Verkehrsvorschriften in der Türkei

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Verkehrsvorschriften in der Türkei

Die Türkei kann zu Recht als Autoreiseland bezeichnet werden. Die Straßen und Autobahnen sind in einem guten Zustand und auch für ausländische Gäste gut ausgeschildert. Die Nutzung der Autobahnen ist gebührenpflichtig. Es wird auf den gut 1800 Kilometern Autobahnstrecke eine Mautgebühr erhoben.

Verkehrsvorschriften in der Türkei

Trotz der gut ausgebauten Straßen sollte man darauf achten, rechtzeitig zu tanken, da nicht immer eine Tankstelle zur rechten Zeit zur Verfügung steht. Auch am Tage muss in der Türkei mit Abblendlicht gefahren werden. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Ein überschreiten dieser Grenze kann sehr teuer werden, denn die Bußgelder für das Fahren mit Alkohol am Steuer wird ab150 € aufwärts geahndet. Für zu schnelles Fahren werden Bußgelder ab 60 €, das Überfahren einer Roten Ampel 60 €, ein Missachten des Überholverbotes ab 60 € und das Parkverbot mit 30 € Strafe geahndet. Ebenfalls sehr teuer kann das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung werden, was wie in Duetschland auch in den Verkehrsvorschriften der Türkei geregelt ist. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen in der Türkei auf Autobahnen und Schnellstraßen bei 120 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften bei 90 km/h und innerhalb der Städte bei 50 km/h. Sollte man im Winter in die Türkei reisen, besteht bei Schneefall die Pflicht Ketten anzulegen. Nach einem Unfall ist es dringend ratsam die Polizei zu rufen, um den Versicherungsvorschriften Folge zu leisten.

Autofahren - länderspezifisch

In der Türkei muss man praktisch das Auto fahren neu lernen. Die Situation auf der Straße ist nicht mit europäischen Städten zu vergleichen. Hier lohnt sich Geduld zu haben und sehr aufmerksam zu sein. Wundern Sie sich nicht wenn die Hupe sehr oft benutzt wird.