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Zoll- und Einfuhrbestimmungen in der Türkei

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Bei der Türkei handelt es sich um ein sehr beliebtes Reiseland, das Touristen in aller Regel offen und herzlich in die Ferien empfängt. Jedoch gibt es - wie in anderen Urlaubsländern - auch in der Türkei einige wichtige Punkte, die im Vorfeld beachtet werden sollten, damit man einen unbeschwerten und sorglosen Aufenthalt verbringen kann.

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union existieren nur vergleichsweise wenige Zollvorschriften. Bei der Ein- und Ausreise in die Türkei muss hingegen auf die strikte Einhaltung spezifischer Vorschriften geachtet werden.

 

Zollbestimmungen bei der Einreise in die Türkei

Sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise in die Türkei muss der Urlauber verschiedene Zollvorschriften unbedingt beachten. Für Reisende unter 18 Jahren gilt ein generelles Einfuhrverbot sämtliche Arten von Tabak und aller alkoholischen Getränke. Bei Erwachsenen ist die erlaubte Einfuhrmenge von Tabak und Alkohol ebenfalls genau reglementiert. Maximal dürfen in die Türkei:

 

  • 200 Gramm Zigarettentabak
  • oder 400 Zigaretten eingeführt werden.

Bei alkoholischen Getränken gilt ein Höchstmaß von 75 cl in zwei Flaschen bzw. 100 cl in einer Flasche.

 

Auch die Einfuhr von Lavendelwasser, Essenzen und Parfüms ist staatlich reglementiert und beträgt 600 Milliliter in maximal fünf Flaschen.

Neben diesen Zollvorschriften existieren weitere Reglementierungen, die sich auf Süßigkeiten (maximal ein Kilogramm), Tee (maximal 500 Gramm) und Kaffee (maximal 1,5 Kilogramm) beziehen. Ebenso beachtet werden muss die maximale Einfuhrmenge von Schokolade, die bei einem Kilogramm liegt.

Einreise in die Türkei/Ausreise nach Deutschland

Die Einreisebestimmungen in die Türkei sind eher locker im Vergleich zu anderen Orient-Staaten. Jedoch ist dies abhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft. Das Visum bekommt man meist direkt am Flughafen für ca. 25-40 € je nach Staatsangehörigkeit. Mehr Informationen finden Sie natürlich auf der Webseite des Türkischen Konsulats in Deutschland, auf der Webseite des Auswärtigen Amtes oder auf Internet Foren. Wie hier gefragt wird kann es ab und zu Schwierigkeiten mit der Anreise aus der Türkei in die Bundesrepublik geben - diese sind aber mit vernünftiger Vorbereitung und Informationsgrundlage eher selten. Im Idealfall wendet man sich direkt an die entsprechenden Behörden, es ist auch möglich einen Dienstleister damit zu beauftragen. Die Preise sind dabei natürlich Verhandlungssache.

Zollbestimmungen bei der Ausreise aus der Türkei

Bei der Einreise existiert keine Begrenzung bei der Einfuhr von Devisen. Bei der Ausfuhr türkischer Lira gilt hingegen eine Obergrenze von 5000 US-Dollar pro Person. Zudem dürfen Sie maximal 250 Gramm Tabak oder höchstens 200 Zigaretten nach Deutschland einführen. Besondere Vorsicht sollten Sie bei der Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern aus der Türkei walten lassen. Der Erwerb und die Ausfuhr solcher Güter werden in der Türkei mit Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren sanktioniert.

Ebenso warnt das Auswärtige Amt in Deutschland explizit davor, Antiquitäten in der Türkei zu erwerben, da bereits die Ausfuhr von kleinen Steinchen, die entsprechende Bearbeitungsspuren aufweisen, eine Straftat darstellt.

Generell gilt: Sollten Sie sich bei der Einfuhr und Ausfuhr bestimmter Waren nicht sicher sein, können Sie sich durch einen Blick auf die Webseite des Auswärtigen Amtes genauer informieren. Grundsätzlich kann ein Besuch auf der Website des Auswärtigen Amtes vor einem Urlaub in der Türkei nicht schaden, da Zollvorschriften Änderungen unterliegen können.

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